Björn Lakenmacher, MdL

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Fachgespräch Schallschutz

Vor Ort mit Rainer Genilke, MdL:Arbeitsbesuch zum Stand und zu Problemen beim passiven Schallschutz//

Wobab: Flughafengesellschaft verstößt gegen geltende Vorschriften


BLANKENFELDE -Die von der Flughafengesellschaft FBS vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen stellen einen groben Verstoß gegen geltende Standards und Vorschriften dar. Darauf macht die Wohungsverwaltungs- und Baugesellschaft Blankenfelde (Wobab) aufmerksam. Sie hatte die von der FBS vorgelegte Kostenerstattungsvereinbarung zur Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen in den Wohnungen von Experten prüfen lassen. „Zwar hat die FBS die einschlägigen Festlegungen der entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse beachtet, dabei aber die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (Enev) 2009 nicht berücksichtigt“, sagt Thomas Bachmann. Diese, so der Geschäftsführer der gemeindeeigenen Gesellschaft, sei aber zwingend für jeden Hausbesitzer und Bauherren zu beachten, wenn beispielsweise ein Drittel und mehr der gesamten Fensterflächen eines Wohngebäudes ausgetauscht beziehungsweise erneuert wird. „Das würde in unseren eigenen Beständen ausnahmslos zutreffen“, sagt er.

Für die 668 Wohnungen der Wobab sind Maßnahmen zum passiven Schallschutz im Zuge des BBI-Baus notwendig. Das hat die FBS bestätigt. Vor allem geht es dabei um den Austausch der Fenster in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern sowie um den Einbau von Lüftungsanlagen.

Doch der Teufel steckt im Detail. Bachmann nennt als ein Beispiel die Lüftungsanlagen. „Hierzu erteilt die Energieeinsparverordnung den Hausbesitzern klare Vorgaben, die die FBS jedoch mit dem beabsichtigten Einbau primitiver Zuluftgeräte bisher völlig außer Acht gelassen hat“, erklärt er. Weil nach dieser Verordnung für jede Wohnung ein Lüftungskonzept verlangt wird, hat die Wobab derartige Konzepte in Auftrag gegeben. „Im Ergebnis stellte sich heraus, dass in allen Wohnräumen jeweils Be- und Entlüftungsmöglichkeiten als Folge des Fensteraustauschs herzustellen sowie in Bädern und Küchen zusätzliche Abluftvarianten zu schaffen sind“, informiert Bachmann.

Zudem sei der Bauherr nach der Energieverordnung neben dem Lüftungskonzept ebenso in der Pflicht, eine Gebäudeenergiebilanz erstellen zu lassen. Die enthalte dann unter anderem auch den notwendigen Energiepass. „Wird beides, Lüftungskonzept und Gebäudeenergiebilanz, vom Hauseigentümer nicht erbracht, gilt das als Ordnungswidrigkeit, was wiederum hohe Bußgelder nach sich ziehen kann“, betont Bachmann. Die Crux dabei sei: „Die FBS haftet dafür nicht. Das ist eine ganz faule Nuss.“

Bachmann ist klar, dass die FBS sich mit ihren Schallschutzmaßnahmen genau an den Planfeststellungsbeschluss hält und will ihr auch nicht unterstellen, sie wüsste nicht genau, dass der Schallschutz eigentlich nicht korrekt sei. Nach einem Besuch bei den Zuständigen in Schönefeld im April sag- te er: „Unsere Argumente für andere Rahmenbedingungen für andere Schallschutzmaßnahmen fanden nicht unbedingt Gehör“. Doch er wundert sich nicht. Müssten doch jetzt die Flughafen-Gesellschafter ans Eingemachte heran und vor allem auch veranlassen, dass die Kosten für den umfangreicheren Schallschutz bezahlt werden.

Inzwischen hat die Wobab eigene Ingenieurbüros mit der Planung des Schallschutzes beauftragt. „Wir haben den notwendigen Lärmschutz im Einklang mit den energetischen Vorgaben in einer Musterwohnung“, informiert er. Insgesamt will die Wobab alle 32 Wohnungen im Zossener Damm 10 so ausstatten, „damit wir die Abläufe für die anderen Wohnungen planen können.“ Aber auch, um den zuständigen politischen Gremien, allen voran das Umwelt- und Bauministerium in Potsdam, vorzuführen, wie man es korrekt macht. „Wir bauen zum Beispiel Ab- und Zuluftgeräte mit Wärmerückgewinnung integriert in den Fenstersturz“, erklärt er. Letztendlich sei das Fenster der schwächste Punkt in der Energetik und mache sich im Geld bemerkbar. Neben der ausdrücklichen Einladung in die Musterwohnung kündigt Thomas Bachmann an, der FBS eine Vereinbarung zur Durchsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen vorzulegen. Die ist im Gegensatz zu den Kostenvereinbarungen der FBS – von der Wobab erarbeitet. (Von MAZ/Elke Höhne)