10. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes
Die Abgeordneten debattieren in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Darin geht es um das Recht der Polizei, Handydaten bei den entsprechenden Telekommunikationsanbietern abzufragen. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Diskussion in den Innenausschuss verwiesen. Ein Änderungsantrag der Grünen wird mitüberwiesen. Björn Lakenmacher sieht in dem Gesetzentwurf das polizeiliche "Handwerkszeug" betroffen. Das manuelle Auskunftsverfahren über Handydaten sei bei der Gefahrenabwehr dringend notwendig. Es könne im Einzelfall Leben retten sowie Schäden, Straftaten und Anschläge verhindern. Für die CDU sei klar, dass diese Gesetzesänderung nötig sei. Er fragt, ob die Polizei auch für die Bekämpfung der Internetkriminalität ausreichend gut aufgestellt sei. -->Redebeitrag<--
Quelle: RBB online; Im Parlament
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