In Brandenburg können künftig auch 16- und 17-Jährige an den Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen. Der Landtag stimmte zwei Gesetzesänderungen zum Wahlgesetz zu. Auch das Volksabstimmungsgesetz wurde verändert. Damit sollen Volksbegehren erleichtert werden.
Björn Lakenmacher begründet, warum seine Fraktion die Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen nicht für sinnvoll hält, vor allem mit der Trennung von aktivem und passivem Wahlrecht. Er regt an, künftig verschiedene Gesetze im parlamentarischen Verfahren separat zu behandeln. Auch in den Ausschüssen habe die Beratung über die drei Gesetze zu großer Unübersichtlichkeit geführt.
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