Beim Schallschutz darf es keine Einschränkungen geben
Urteil des Oberverwaltungsgerichtes muss 1: 1 umgesetzt werden
Zur am 05.07.2013 bekannt gewordenen Einigung der Flughafengesellschaft BER mit den Bürgermeistern der am stärksten betroffenen Gemeinden über den Umfang der Schallschutzmaßnahmen erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Lakenmacher:
"Die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigten Schallschutzmaßnahmen für die Anwohner müssen 1: 1 umgesetzt werden. Die Flughafengesellschaft verfolgt mit ihren Einigungsbestrebungen nur finanzielle Interessen, sie will zu Lasten der betroffenen Anwohner weniger für die dringend notwendigen Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen ausgeben, als sie nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes eigentlich verpflichtet ist.
Beim Schallschutz darf es aber keine Einschränkungen und keine faulen Kompromisse geben.
Die Bürgermeister hätten hier darauf drängen müssen, dass die Flughafengesellschaft ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht zurücknimmt und damit endlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Anwohner geschaffen wird.
Nicht die Bürgermeister, sondern die betroffenen Anwohner haben ein Recht auf umfangreichen Schallschutz und gegebenenfalls Entschädigungszahlungen. Deshalb können auch nur die Anwohner im Einzelfall darüber entscheiden, ob sie mit der Flughafengesellschaft Kompromisse beim Schallschutz eingehen oder nicht."
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