Björn Lakenmacher, MdL

Sicherheitsdebatte in Brandenburg

Kaum Abschiebehaft unter Rot-Rot

Ausweitung der Abschiebehaft – das fordern Politiker als Reaktion auf Gewaltakte von Asylbewerbern. In Brandenburg würde das heißen: Volle Schubumkehr. Denn unter Rot-Rot ist dieses Zwangsmittel in Brandenburg stark eingeschränkt worden.
Ausweitung der Abschiebehaft – das ist eine der seit dem Berliner Terroranschlag mit zwölf Toten diskutierten Möglichkeiten, um mögliche Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen. In Brandenburg würde das heißen: volle Schubumkehr. Denn aktuelle Zahlen, welche die Landesregierung auf Anfrage der Grünen-Fraktion bekannt gegeben hat, belegen: Von 2012 bis 2015 ist die Zahl der Abschiebehäftlinge kontinuierlich stark gesunken. Nur im laufenden Jahr ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. 2012 gab es dreimal so viele Häftlinge wie 2016 Von Januar bis Ende November 2016 waren 121 Menschen in der Einrichtung in Eisenhüttenstadt inhaftiert. Das entspricht gerade einmal einem Drittel der Fälle des Jahres 2012 (325). Im Jahr 2013 – also zwei Jahre vor dem großen Treck nach Deutschland – waren 217, also doppelt so viele Plätze in der Abschiebehaft belegt wie 2016. Auffällig auch: In den vergangenen fünf Jahr waren in keinem Jahr weniger Abschiebehäftlinge in Eisenhüttenstadt eingesperrt als ausgerechnet im Jahr der Flüchtlingswelle 2015. „Geltendes Recht wird in Brandenburg nicht vollzogen, es wird nicht konsequent abgeschoben“, kritisiert der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher. Er spricht darüber hinaus von einer „kleinen juristischen Industrie“, die davon lebe, Asylbewerbern beim Anfechten von Behördenentscheidungen zu helfen. Viele kommen frei aus dem Abschiebe-Knast Tatsächlich heißt Abschiebehaft in Brandenburg keineswegs, dass der Insasse tatsächlich das Land verlassen muss. 30 der 120 Häftlinge aus 2016 wurden entlassen, ohne ausreisen zu müssen. Die Gründe sind vielfältig. In zwei Fällen war die maximal zulässige Haftzeit überschritten, vier abgelehnte Asylbewerber wurden als haftuntauglich erklärt – wohl wegen Krankheit. „Der Ausreisegewahrsam muss bis zur Abschiebung verlängert werden“, fordert der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, Thomas Jung. Die laut Verfassungsschutz-Chef Carlo Weber bekannten 100 islamistische Gefährder in Brandenburg müssten sofort abgeschoben werden, sagt Jung. Justizminister Stefan Ludwig (Linke) entgegnet, die Forderung nach einer Neuregelung der Abschiebehaft stoße an rechtliche Grenzen. Schon heute könnten Personen, von denen eine konkrete Gefahr ausgeht, in Haft genommen werden. „Das ist also eine Täuschung der Wähler, wenn an dieser Stelle mehr Sicherheit versprochen wird.“ Rot-Rot schränkte Zwangsmittel 2014 ein – per Gesetz Die rot-rote Landesregierung vertritt allerdings in Sachen Abschiebehaft seit Jahren einen liberalen Kurs: 2014 beschloss das Potsdamer Landtagsbündnis eine Änderung des Vollzugsgesetzes. Darin verpflichtet sich die Landesregierung, „alle Aktivitäten zu unterstützen, die Anlass und Dauer der Abschiebehaft einschränken“. Meldeauflagen oder andere Beschränkungen seien einer Haft vorzuziehen. Traumatisierte sollen ausgenommen werden. Linken-Innenpolitiker Hans-Jürgen Scharfenberg steht zu dieser Linie: „Mit Abschiebung ist sorgfältig umzugehen: Lieber ist uns eine freiwillige Ausreise.“ Das Innenministerium hat in diesem Jahr 940 freiwillige Ausreisen registriert sowie 488 Abschiebungen in die Heimatländer der abgewiesenen Zuwanderer oder in so genannte Dublin-Staaten – also Erstaufnahme-Staaten. Insgesamt kamen etwa 14 000 Asylbewerber in die Mark. Haftzeit: Im Schnitt 17 Tage 17 Tage beträgt derzeit die durchschnittliche Haftdauer in Eisenhüttenstadt. Derzeit sitzen zehn Abschiebekandidaten in den Hafträumen. Nur zwei davon sind von Brandenburger Ämtern überstellt worden. In Abschiebehaft können mit Billigung eines Richters abgelehnte Asylbewerber genommen werden, wenn die Gefahr des Untertauchens besteht. Genau das ist der Grund, warum der Begriff in der aktuellen Sicherheitsdebatte so eine große Rolle spielt. Denn der Attentäter von Berlin, Anis Amri, war zur Abschiebung vorgesehen. Wäre Deutschland ihn beim ersten Versuch losgeworden oder hätte Amri die Zeit bis zur geplanten Zwangsausreise in Haft verbracht – womöglich wäre das Attentat nicht geschehen. Andere Bundesländer nutzen Eisenhüttenstädter Haftanlage Brandenburg nutzt, schaut man sich die Zahlen genau an, das Mittel der Abschiebehaft noch viel weniger, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn von den 121 im laufenden Jahr Inhaftierten waren nur 28 auf Antrag Brandenburgischer Behörden in Haft genommen worden. 75 kamen auf Antrag anderer Bundesländer in die Eisenhüttenstädter Einrichtung, 18 ließ die Bundespolizei unterbringen. Stichwort andere Bundesländer: Brandenburg stellt in Eisenhüttenstadt 45 Haftplätze für Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen bereit – offenbar, weil genug Kapazitäten vorhanden sind.