Personalräte dürfen künftig auch bei Umsetzungen von Beschäftigten innerhalb einer Dienststelle mitbestimmen, wenn dies mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist. Das sieht u.a. die Novelle zum Personalvertretungsgesetz vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in 2. Lesung laut Beschlussempfehlulng angenommen.
Björn Lakenmacher kritisiert, dass die Landesregierung mit fast zehnjähriger Verspätung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 umsetze. Die CDU begrüße "ganz grundsätzlich" den Gesetzentwurf, da damit die Regelungen zur Mitbestimmung weiter gestärkt würden. Seine Partei lehne jedoch die Pläne zur Schaffung eines Landesschulamtes ab, weil sie grundsätzlich für Eigenverantwortung und gegen Zentralismus sei. Sie werde sich deshalb bei der Abstimmung enthalten.
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